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Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Zuständig für Maßnahmen zur Rehabilitation und Rentenzahlung sind Landwirtschaftliche Alterskassen. Diese sind bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet.
Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
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